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   BGH, Ermittlungsrichter, 03.02.2021 - 6 BGs 4/21   

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BGH, Ermittlungsrichter, 03.02.2021 - 6 BGs 4/21 (https://dejure.org/2021,35686)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 03.02.2021 - 6 BGs 4/21 (https://dejure.org/2021,35686)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 03. Februar 2021 - 6 BGs 4/21 (https://dejure.org/2021,35686)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 101 StPO; Art. 19 Abs. 4 GG
    Zurückstellung der Benachrichtigung des Betroffenen über verdeckte Maßnahmen (Gefährdung des Untersuchungszwecks; Zeitpunkt der Benachrichtigung; tragfähige Anhaltspunkte; Erkenntnisse aus Bezugsverfahren; gerichtliche Nachprüfung; Abwägung; effektive Strafverfolgung; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 33 Abs 4 StPO, § 101 Abs 5 S 1 StPO, § 129a Abs 1 StGB, § 129b Abs 1 StGB
    Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung: Benachrichtigung des von verdeckten Ermittlungsmaßnahmen Betroffenen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung im Ausland; Gefährdung des Untersuchungszwecks durch die Benachrichtigung des Beschuldigten von einer gegen ihn durchgeführten verdeckten Maßnahme

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung im Ausland; Gefährdung des Untersuchungszwecks durch die Benachrichtigung des Beschuldigten von einer gegen ihn durchgeführten verdeckten Maßnahme

  • datenbank.nwb.de
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 03.02.2021 - 6 BGs 4/21
    Dabei kommt der in Zeitabständen wiederkehrenden eigenverantwortlichen und nicht auf eine Plausibilitätsprüfung, etwa anhand eines Aktenvermerks nach § 101 Abs. 5 Satz 2 StPO, beschränkten gerichtlichen Kontrolle die Bedeutung zu, die Zurückstellung der an sich zu veranlassenden Benachrichtigung in zeitlicher Hinsicht auf das "unbedingt Erforderliche" zu begrenzen (BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - 2 BvR 236, 237, 422/08, BVerfGE 129, 208, 257; BVerfG, Beschluss vom 3. März 2004 - 1 BvR 2378/98, 1084/99, BVerfGE 109, 279, 364 ff.; LR/Hauck, a.a.O., 38).

    Diese Annahme wäre überdies unvereinbar mit dem normativen Gewicht des rechtlich geschützten Anspruchs eines Grundrechtsträgers auf spätere Kenntnisnahme von staatlichen Ermittlungsmaßnahmen, die in seine Rechtsposition eingreifen oder eingegriffen haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. März 2004 - 1 BvR 2378/98, 1084/99, BVerfGE 109, 279, 367).

    d) Die Zurückstellung der Benachrichtigung wegen einer Gefährdung des Untersuchungszwecks hat schließlich auch den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit zu genügen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. März 2004 - 1 BvR 2378/98, 1084/99, BVerfGE 109, 279, 364 ff.).

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 03.02.2021 - 6 BGs 4/21
    Denn für die Strafverfolgungsbehörden besteht - im Rahmen strafprozessualer Verwendungsregelungen - für die Dauer der Zurückstellung die Möglichkeit, die mit der Ermittlungsmaßnahme erhobenen Daten - ohne Kenntnis des Betroffenen - noch weiterer, auch verfahrensübergreifender Auswertung und Verwendung zuzuführen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 1999 - 1 BvR 2226/94, 2420, 2437/95, BVerfGE 100, 313, 398).
  • BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 236/08

    TKÜ-Neuregelung

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 03.02.2021 - 6 BGs 4/21
    Dabei kommt der in Zeitabständen wiederkehrenden eigenverantwortlichen und nicht auf eine Plausibilitätsprüfung, etwa anhand eines Aktenvermerks nach § 101 Abs. 5 Satz 2 StPO, beschränkten gerichtlichen Kontrolle die Bedeutung zu, die Zurückstellung der an sich zu veranlassenden Benachrichtigung in zeitlicher Hinsicht auf das "unbedingt Erforderliche" zu begrenzen (BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - 2 BvR 236, 237, 422/08, BVerfGE 129, 208, 257; BVerfG, Beschluss vom 3. März 2004 - 1 BvR 2378/98, 1084/99, BVerfGE 109, 279, 364 ff.; LR/Hauck, a.a.O., 38).
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